Beitragsordnung

§1

Der SV „Eiche“ Branitz e.V.  erhebt für die Mitgliedschaft im Verein folgende Beiträge pro Kalenderjahr:

Art Beitrag in €
pro Jahr
Fußball Ü 18 120,00 €
Ermäßigt Minderjährige sowie volljährige Schüler, Studierende, Auszubildende, Empfänger von Leistungen nach den SGB II, III, V, VI, XII, WoGG, AsylbLG 90,00 €
Tanzen, Gymnastik 60,00 €
Passive Mitglieder 60,00 €
Ehrenmitglieder (ab 50 Jahre Mitgliedschaft) frei

Kontoverbindung Empfänger Sportverein Eiche Branitz
IBAN DE43 1805 0000 3305 1008 33
BIC WELADED1CBN
Kreditinstitut Sparkasse Spree-Neiße

 

§2

Jede interessierte Person kann an dem angebotenen Training maximal 4 Wochen probeweise teilnehmen, danach ist ein Aufnahmeantrag dem Vorstand zuzuleiten, welcher in der nächsten Vorstandssitzung über den Aufnahmeantrag entscheidet. Sofern dem Antrag entsprochen wird, gilt als Aufnahmezeitpunkt die Abgabe des Aufnahmeantrages an den Trainer oder ein Mitglied des Vereins.

Der Abgabemonat des Aufnahmeantrages ist beitragsfrei. Ansonsten ist der Beitrag für das jeweilige Kalenderjahr zu entrichten wie in §§ 1 und 3 dieser Beitragsordnung geregelt.

 

§ 3

Für die Bezahlung des Beitrags ist dem Verein eine widerrufliche Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu Gunsten des Vereinskontos bei der Sparkasse- Spree Neiße, IBAN: DE43 1805 0000 3305 100833, BIC: WELADED1CBN zu erteilen bzw. ein Dauerauftrag einzurichten.  Die Zahlungsweise kann jährlich (Fälligkeit 01. April) oder halbjährlich (Fälligkeit 01. Januar und 01. Juli) im laufenden Kalenderjahr erfolgen. Fällt der vereinbarte Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, hat das Mitglied seinen Beitrag am nächsten Werktag zu erbringen.

Gebühren für den erfolglosen Lastschrifteinzug trägt das Mitglied; dieses bleibt für die pünktliche Beitragszahlung grundsätzlich selbst verantwortlich. Als Beitragsrückstand im Sinne gilt auch die Säumnis des vom Mitglied selbst gewählten Teilbetrages.

§ 4

Aktive Vereinsmitglieder ab dem 18. Lebensjahr haben neben der Beitragszahlung zur Erhaltung und Verbesserung der Vereinsanlagen und Förderung des Vereinslebens im laufenden Kalenderjahr mindestens 5 Arbeitsstunden zu leisten. Die Leistungspflicht beginnt ab dem Monat, in dem das aktive Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet bzw. die Mitgliedschaft Volljähriger beginnt. In diesem Jahr wird die zu leistende Zahl der Arbeitsstunden anteilig berechnet.

Die Ableistung der Arbeitsstunden wird zum Ende des Kalenderjahres geprüft. Pro nicht geleisteter Arbeitsstunde hat das Mitglied einen Stundensatz von 10,00 € an den Verein zu entrichten (maximal 50,00 €). Zahlungen sind jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten.

§ 5

Für nicht fristgemäß auf dem Vereinskonto eingehende Beiträge wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Mit der 1. Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 €, mit der 2. Mahnung in Höhe von 15,00 Euro fällig.

Im Übrigen wird auf die §§ 3, 5 und 6 der Vereinsatzung verwiesen.

§ 6

Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.